Brandschutz
Rauchwarnmelder.
Der Brandschutztechniker und die gleichzeitige Anerkennung als Brandschutzbeauftragter bieten sich neue Betätigungsfelder an, die von der öffentlichen Hand, von Versicherern oder Betrieben vergeben werden können. Die Qualifikation „Brandschutztechniker“ bietet die Voraussetzung für die Durchführung folgender Aufgaben
Aufgaben:
- Allgemeine brandschutztechnische Beratung
- Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
- Brandschutztechnisches Gebäudemanagement
- Beratung der Bauvorlageberechtigten und Architekten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes in den Gebäudeklassen 1 – 3
- Brandschutzbeauftragter nach Richtlinie Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb 12-09/01)
- Brandschutztechnische Unterweisung
- Beratung zur Sicherstellung und Überprüfung der Flucht- und Rettungswege
- Überprüfung der Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
- Bewertung von bestehenden Objekten aus Sicht des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes
- Bundesweite Aktionen zur Akzeptanz und Verbreitung von Brandrauchmeldern